Zertifizierungsordnung
- Durchführung von Zertifizierungen gemäß der Zertifizierungsordnung
- Einhaltung der Neutralität im Verfahren
- Wahrung der zu Grunde gelegten Bestimmungen
- Verabschiedung und Änderung von Durchführungsbestimmungen und deren Bekanntgabe
- Entscheidungen im Widerspruchsverfahren
Über alle Sitzungen der Zertifizierungskommission wird ein Protokoll angefertigt, die Mitglieder der Kommission haben über alle zertifizierungs-relevanten Vorgänge Stillschweigen zu bewahren.
Die Zertifizierungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Ihr gehört mindestens ein praktizierender Coach an. Die Mitglieder der Kommission werden vom Vorstand laut § 20 der Satzung der DCG berufen.
Im Falle einer Mit- oder Zusammenarbeit eines Kommissionsmitgliedes mit dem zu zertifizierenden Coach, ist das Kommissionsmitglied vom Zertifizierungsverfahren auszuschließen. Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende der Zertifizierungskommission benennt in diesem Falle ein Ersatzmitglied.
Die Vergütung der Zertifizierungskommission wird vom Vorstand der DCG festgelegt.
Über die Zulassung zur Zertifizierung entscheidet der Vorstand. Die Zulassung ist zu verwehren, wenn Bedenken in Bezug auf die vorgelegten Nachweise bestehen.
Die Zulassungskriterien und notwendigen Unterlagen sind in den Coachstufen und Zertifizierungsrichtlinien der DCG geregelt.
Für die Zertifizierung gemäß der einzelnen Coachstufen werden zum einen die eingereichten Unterlagen und zum anderen die zum Erwerb des Zertifikates notwendigen Verfahrensbestandteile geprüft. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zertifizierungsverfahren.
Die Zertifizierung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bricht ein Teilnehmer die Zertifizierung ab, so gilt das Zertifizierungsverfahren als unternommen. Im Falle des Rücktritts von der Zertifizierung, muss dies der Zertifizierungskommission mit einer Frist von vier Wochen schriftlich angezeigt werden. Eine nicht bestandene Zertifizierung kann wiederholt werden. Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Termin, spätestens aber innerhalb eines Jahres erfolgen.
Jedes Verfahren zur Zertifizierung ist gebührenpflichtig gemäß der Beitragsordnung der DCG. Nach Anmeldung zur Zertifizierung und nicht fristgerechtem Rücktritt besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
Das von der DCG ausgestellte Zertifikat kann entzogen werden, wenn der Inhaber das Zertifikat missbräuchlich erworben hat oder missbräuchlich einsetzt.
Die Zertifizierungsordnung trat am 15.02.2006 in Kraft.
Zertifizierung
Die unabhängige Zertifizierungskommission ist zuständig für die Prüfung der Anträge, Anerkennung der erbrachten Zertifizierungsleistungen und Ausstellung der entsprechenden Zertifikate.
Zertifizierungen als Coach für verschiedene Coachstufen werden gemäß der Zertifizierungsordnung durchgeführt.